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BPatG, 02.08.2000 - 28 W (pat) 171/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96
"Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BPatG, 02.08.2000 - 28 W (pat) 171/99
Das Patentgericht ist im übrigen auch nicht gehalten, den Beteiligten Äußerungsfristen zu setzen oder einen beabsichtigten Entscheidungstermin mitzuteilen (vgl BGH GRUR 1997, 223 "Ceco"), zumal die Widersprechende seit Einlegung der Beschwerde im August 1999 ausreichend Gelegenheit hatte, sich in der Sache zu äußern und ihren Beibringungspflichten nachzukommen. - BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
Auszug aus BPatG, 02.08.2000 - 28 W (pat) 171/99
Ohnehin wäre ein solcher Hinweis auf die Verpflichtung zum Vortrag, oder auf eventuelle Mängel eines solchen, angesichts des im Rahmen des Benutzungszwanges herrschenden Beibringungsgrundsatzes grundsätzlich unzulässig (BPatG GRUR 1996, 981 f - ESTAVITAL mwNachw).